Sind kreative Erzeugnisse von Systemen kunstlicher Intelligenz urheberrechtlich geschutzt? Wie sind die Systeme selbst einzuordnen? Welche Regelungen gelten fur deren Training und Nutzung? Die Untersuchung beantwortet diese und umgebende Fragen anhand von kunstlichen neuronalen Netzwerken. Letztere stellen das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte durch die Art ihrer Erstellung und Entscheidungsfindung vor ungeahnte Herausforderungen. Spiegelbildlich entspringen auch ihre Erzeugnisse einem emergenten Prozess. Die Untersuchung betrachtet den Gesamtkomplex de lege lata und widmet sich der Schutzwurdigkeit der Erzeugnisse de lege ferenda. Hier wird insbesondere deren Verhaltnis zu menschlicher Kreativitat beleuchtet, um ein potentielles Regulierungsmodell zu erarbeiten. Da neuronale Netzwerke bei ihrer Erstellung wie ihrer Nutzung auf Daten angewiesen sind, wird zuletzt der rechtliche Charakter dieser Prozesse samt potentiell anwendbarer Schrankenregelungen in den Blick genommen.